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Todesfall

Ein Todesfall

Tagtäglich erleben wir, dass der Tod in das Leben einbricht. Gerade wenn jemand aus dem Kreis unserer nächsten Angehörigen stirbt, machen wir eine besonders schmerzliche Erfahrung. 

In dieser schweren Situation möchten wir Ihnen von der katholischen Pfarrei helfen. In dieser Informationsschrift sagen wir Ihnen, was Sie nach einem Todesfall tun müssen und auf welche Hilfe Sie dabei zählen können.

Der Tod kann nach einer langen Krankheit eintreten. Das gibt dem Sterbenden und den Angehörigen die Chance, sich auf das Sterben und den Tod vorzubereiten. Nutzen Sie diese Chance!

Der Tod kann überraschend und schnell eintreten. Die Angehörigen müssen dann in kurzer Zeit die Bestattung organisieren und den Tod fassen und begreifen. Da braucht es viel Zeit nach der Bestattung, um den Verlust verarbeiten zu können.


Die Krankheit

Die Kirche kennt verschiedene Möglichkeiten, einen Menschen und die An-gehörigen in der Krankheit zu begleiten. Im neuen Kirchengesangbuch (KG 720 - 738) finden Sie dazu Hilfen.

Als Stärkung in der Krankheit bringen wir (Xaver Christen, Seppi Hodel) ab-wechslungsweise monatlich am 1. Freitag (Herz-Jesu-Freitag) - und wenn gewünscht auch öfters - die Krankenkommunion nach Hause (siehe KG 720).

Die Krankensegnung (KG 721) und die Krankensalbung (KG 722) sind für längere und schwere Krankheit vorgesehen. Sie sollen den Kranken in seiner Krankheit stärken, aber auch auf den Tod vorbereiten. Im Spital und im Altersheim fragen Sie nach dem / der zuständigen Seelsorger / Seelsorgerin. Es ist sinnvoll, wenn die Angehörigen (im Spital, im Altersheim und zu Hause) an dieser Feier teilnehmen. Die Krankensegnung und die Krankensalbung sind nicht für einen Verstorbenen gedacht.


Das Sterben

Probieren Sie den Kranken und Sterbenden auf das Sterben und den nahen-den Tod anzusprechen - aber erzwingen Sie es nicht! Vielleicht fällt es der sterbenden Person leichter mit einer aussenstehenden Person darüber zu sprechen (Spitex, Krankenschwester, Arzt, Seelsorger, weitere Angehörige, Besucher). Sprechen Sie auch über konkrete Wünsche und Vorstellungen zur Beerdigung!

Achten Sie als Angehörige auf Ihre eigenen Kräfte! Organisieren Sie - be-sonders wenn der Sterbende zu Hause ist - die Betreuung und Begleitung des Sterbenden (weitere Angehörige, Spitex, Nachbarn...)

Beten Sie auch mit dem Sterbenden - sofern er dazu bereit ist und Sie es können! In dieser Situation sind gewohnte Gebete hilfreich (Vaterunser, Ge-grüsst seist du Maria...). Weitere Gebete finden Sie im KG 723 und 736.

Das Sterben eines Menschen geht durch verschiedene Phasen, welche Sie als Angehörige kennen sollten. So verstehen Sie auch, was mit dem Ster-benden passiert und wieso er sich auf eine bestimmte Art verhält (Nichtwahrhaben - Verhandeln - Auflehnung - Annahme)


Der Tod

Wenn der Tod eingetreten ist, geben Sie sich Raum für Ihre Gefühle, Gedan-ken und Trauerformen (Tränen, Stille, Rückzug, Musik, Gebet, Gespräch...)! Gebete finden Sie im KG 742.

Benachrichtigen Sie die Angehörigen über den Tod!

Wenn Sie es wünschen, kommt ein Seelsorger (Pfarreileiter Seppi Hodel oder Pfarr-Resignat Xaver Christen) vorbei, um mit Ihnen zu beten und Ihnen beizustehen.


Der Arzt

Wenn jemand zuhause gestorben ist, muss dies dem behandelnden Arzt (Hausarzt) mitgeteilt werden. Er stellt die Todesbescheinigung aus.

Stirbt der Angehörige im Spital oder im Altersheim erhalten Sie die Todesbescheinigung vom Spital oder vom Arzt des Altersheims. Dort erhalten Sie auch Informationen zum weiteren Vorgehen.

Bei Tod durch Unfall oder Suizid oder bei einem unklaren Todesfall muss die Polizei beigezogen werden. Sie benachrichtigt dann den gerichtsärztlichen Dienst. Der Arzt wird dies in die Wege leiten.


Die Spitex

Wenn die Spitex den Toten betreut hat, wird sie Ihnen helfen, den Toten vorzubereiten (Waschen, Totenhemd oder Festkleidung oder gewohnte Kleidung anziehen...). Andernfalls wird der Bestatter dies tun.


Der Seelsorger

Nehmen Sie Kontakt mit dem Pfarramt auf Tel 041 980 32 01!
Wenn Sie es wünschen, kommt ein Seelsorger vorbei. Dabei können auch die Termine und weitere Abklärungen (Beerdigung, Sterbegebet, Dreissigster, Spenden, Musik, Imbiss) besprochen werden, da viele Angehörige anwesend sind und die Absprache einfacher ist. Solche konkrete Ueberlegungen und Entscheidungen können in der Leere nach einen Tod auch Halt und Struktur geben.
Wenn der Besuch des Seelsorgers nicht nötig oder möglich ist (Spital, Altersheim...), machen Sie einen Termin zur Besprechung der Bestattung ab!
Gehören Sie einer anderen Konfession, Kirche oder Religion an, nehmen Sie mit den Verantwortlichen dieser Institution Kontakt auf.


Der Bestatter

Nach einem Todesfall benachrichtigen Sie den Bestatter:
Toni Jöri, Egolzwil (041 / 980 47 36 oder 079 643 45 32), Walter Steiger, Dagmersellen (062 756 16 54 / 079 647 15 54) oder ein anderes Bestat-tungsinstitut
Dabei müssen Sie folgende Fragen klären oder geklärt haben: Erdbestattung oder Kremation, Name und Jahrgang des Verstorbenen für das Kreuz, Zeitpunkt des Einsargens, Blumendekoration, Transport (Friedhof, Kremationsort). In unseren Gemeinden gibt es für die Erdbestattung und die Kremation einen Einheitssarg. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass im Tod alle gleich sind.


Bestattungsart

Bei der Erdbestattung wird der Sarg durch das Bestattungsinstitut in die Totenkapelle gebracht. Es ist möglich, den Sarg auch noch einige Zeit zu Hause zu behalten. Wenn der Tod in der Nacht eintritt und der Tote richtig vorbereitet wird (Spitex), kann das Einsargen auch am Morgen vorgenommen werden. Bei der Erdbestattung muss die Beerdigung innerhalb von 48 bis 96 Stunden stattfinden.

Bei der Kremation müssen Sie einen Termin abmachen. Dabei hilft auch der Bestatter weiter. Die meisten Kremierungen finden in Langenthal statt. (Krematorium Langenthal, Geissbergweg 29, 4900 Langenthal, 062 922 28 06 oder Krematorium Luzern, Friedental, 6004 Luzern, 041 240 31 30). Es ist sinnvoll, den Sarg einige Zeit in der Leichenhalle aufzustellen, damit Ab-schied genommen werden kann und erst später zur Kremation zu bringen. Der Sarg kann aber auch direkt ins Krematorium gebracht werden. Für Transport, Kremation und Bestattungsart der Urne sind die Angehörigen ver-antwortlich. Der Bestatter hilft weiter. Es ist hilfreich, zur Urne ein Foto des Verstorbenen zu stellen.

Folgende Kriterien können zur Entscheidung Erdbestattung oder Kremation beitragen: Was ist der Wunsch des Toten? Gibt es ein Grab eines Verwandten, das in den nächsten 15 Jahren nicht aufgehoben wird? Wie wird die Betreuung des Grabes sein?

Bei der Kremation stehen auf dem Friedhof folgende Möglichkeiten offen:

  1. Die Urne wird in das Grab eines Angehörigen gestellt.

  2. Die Urne wird in ein eigenes Urnengrab mit Grabstein gestellt

  3. Die Urne wird in den freien Boden gestellt und der Name kann an die Inschriftenwand geschrieben werden.

  4. Die Asche wird im Gemeinschaftsgrab beigesetzt und der Name kann an die Inschriftenwand geschrieben werden.


Das Zivilstandsamt

Wenn der Angehörige in Egolzwil oder Wauwil gestorben ist, melden Sie sich auf der Gemeindekanzlei Egolzwil (041 / 984 00 10) oder Wauwil (041 / 984 11 11). Die Gemeindekanzlei nimmt dann mit dem Regionalen Zivilstandsamt Kontakt auf (Regionales Zivilstandsamt, Schlossstrasse 5, 6130 Willisau 041 972 71 91). Auf dem Zivilstandsamt wird die Bestattungsbewilligung ausgestellt.

Wenn der Tod im Altersheim oder im Spital eingetreten ist, nimmt das Alters-heim oder das Spital Kontakt mit dem Regionalen Zivilstandsamt auf.

Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit der Gemeindekanzlei Wauwil oder Egolzwil auf. Die Gemeindekanzlei nimmt Kontakt mit dem Friedhofverwalter auf, damit er mit Ihnen die Bestattung besprechen kann (siehe: Friedhofverwalter)

Den Schlüssel zum Kasten für die Beileidskarten in der Totenkapelle erhalten Sie nur auf der Gemeindekanzlei Egolzwil.

Ist die Bestattung in einer anderen Gemeinde oder im Ausland, wenden Sie sich zuerst ebenfalls an die Gemeindekanzlei.

Nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  1. Ärztliche Todesbescheinigung

  2. Familienbüchlein

  3. Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung des / der Verstorbenen.

  4. Ausländer müssen zudem den Pass, den Ausländerausweis und den Eheschein mitbringen. Sie müssen zusätzlich das Konsulat des Heimatstaates benachrichtigen.


Friedhofverwalter

Die Gemeindekanzlei nimmt Kontakt auf mit dem Friedhofverwalter (Gemeindeamman von Egolzwil: Hansueli Wyss). Er wird mit Ihnen einen Termin abmachen. Mit ihm besprechen Sie die Auswahl des Grabes oder des Urnengrabes, die Benachrichtigung des Totengräbers, die Kosten... siehe Friedhofreglement


Das Pfarramt

Mit dem Pfarreileiter besprechen Sie dann die Gestaltung der Bestattungsfeier. Hilfen dazu finden Sie auch im KG 738.

  1. Gestaltung der Abdankung (Lieder, Musik, Gebete, Zeichen, Kondolenz gewünscht/nicht gewünscht, Einladung zum Imbiss, Kollekte)

  2. Musik: Wenn die verstorbene Person (Ehren-) Mitglied oder ein naher Angehöriger Mitglied eines Musikvereines oder eines Chores ist, wird der Verein in der Regel bei der Beerdigung oder beim Dreissigsten den Gottesdienst mitgestalten. Zur näheren Abklärung nehmen die Angehörigen Kontakt mit dem entsprechenden Verein auf.

  3. Lebenslauf: Der Lebenslauf soll die Persönlichkeit der Verstorbenen zeigen (Kindheit und Jugend, Beruf und Arbeit, Familie, Freizeit und Hobbys, Charakter und Eigenarten, Krankheit und Tod)

  4. Opfer / Kollekte: Die Angehörigen bestimmen zusammen mit dem Seelsorger das Opfer (Spitex, Kapellenverein, soziale Institution, Hilfswerk, Missionsgesellschaft, Spezialfonds Altersheim...)

  5. Eucharistiefeier: Die Bestattung wird normalerweise mit einer Eucharistiefeier verbunden

  6. Termine: Sterbegebet, Bestattung, Dreissigster

Der Todesfall wird um 12.30 Uhr mit der grossen Christusglocke, im Anschlagkasten bei der Kirche bekanntgegeben und im nächsten Gottesdienst verkündet.

In den Gemeindegottesdiensten am darauffolgenden Samstag und Sonntag werden die Namen aller, die in der vorhergehenden Woche gestorben sind, erwähnt.


Das Sterbegebet

Das Sterbegebet war ursprünglich die Totenwache der Nachbarn am Sarg zu Hause. Heute ist der Sarg normalerweise in der Totenkapelle. Das Sterbegebet führt heute die Angehörigen vor der Bestattung noch einmal zusammen und gibt ihnen die Möglichkeit, einen weiteren Schritt im Abschiednehmen zu machen . Für jene, welche nicht an der Beerdigung teilnehmen können, ist es eine Möglichkeit, Abschied zu nehmen vor der Bestattung. Das Sterbegebet kann aber auch weggelassen werden.
Das Sterbegebet ist in der Regel am Vorabend um 19.30 Uhr. Es wird am Mittwoch in den Abendgottesdienst integriert und kann auch bei Beerdigung am Freitag in den Mittwochabendgottesdienst integriert werden. Ein Beispiel eines Sterbegebetes finden Sie im KG 737.


Der Bestattungstermin

Die Bestattung findet in der Regel an jedem Tag um 09.00 Uhr in der Pfarrkirche statt. Die Bestattung katholischer Christen findet nach dem Gottesdienst statt. Die Bestattung von reformierten Christen ist in der Regel am Nachmittag und beginnt auf dem Friedhof. Es ist auch möglich, eine Abdankung im engsten (Familien-) Kreis durchzuführen.

Der Sarg wird während des Gottesdienstes von der Totenkapelle zum Grab gebracht. Der Sarg wird bei uns nicht in das Grab hinabgelassen.
Die Urne wird vor dem Gottesdienst - sofern möglich - von einem Angehörigen in die Kirche gebracht und nachher zum Urnengrab. Ist die Kremation erst nach der Abdankungsfeier, ist die Bestattung zu einem späteren Zeitpunkt im Familienkreis.

Es ist sinnvoll, mit Zeichen vom Verstorbenen Abschied zu nehmen z.B. Abschiedsbriefe, Weizenkörner, Blumen ins Grab oder Lieblingsmusik und Gegenstände im Gottesdienst. Wenn die verstorbene Person eine Taufkerze hatte, wird diese in den Gottesdienst einbezogen


Todesanzeige

Nachdem Sie alle Abklärungen (Termine) getroffen haben, ist die Todesanzeige aufzugeben. Wenden Sie sich für die Todesanzeige an eine Druckerei: Carmen-Druck, Waldegg 12, Wauwil Tel 980 44 80 Fax 980 12 84 oder an die Publicitas Willisau Tel 970 20 81 Fax 970 30 77 oder Publicitas Sursee Tel 921 30 91 Fax 921 42 81.
Sie werden Ihnen Muster zeigen und die Todesanzeige an die Zeitungen weiterleiten, in denen die Todesanzeige erscheinen soll.
Besonders bei einem langen Sterben ist es sinnvoll, aus Zeitungen Todesanzeigen zu sammeln. Manchmal gestalten Sterbende die eigene Todesanzeige.


Weitere wichtige Dinge

Für die Blumen und Kränze wenden Sie sich an die Gärtnereien, die Ihnen gerne weiterhelfen.

Informieren Sie auch den Arbeitgeber der / des Verstorbenen, eventuell auch die Versicherungen - speziell Unfall- und Lebensversicherung - über den Todesfall.

Übergeben Sie Testament und Erbverträge der Teilungsbehörde. Die Gemeindekanzlei hilft weiter.


Die Zeit danach

Die katholische Kirche kennt den Brauch eines Gedächtnisgottesdienstes um den 30. Tag nach dem Tod (Samstag um 9 Uhr oder Mittwoch um 19.30 Uhr oder Samstag um 17 Uhr im Winter resp. 19 Uhr im Sommer) sowie das Jahresgedächtnis (Jahrzeit). Diese Gottesdienste können eine wichtige Hilfe für die Trauer sein. Sie werden mit dem Pfarramt vereinbart. Der Dreissigste und das Jahresgedächtnis sind aber nicht verpflichtend.

Um das Jahresgedächtnis zu regeln, gibt es die Möglichkeit der Jahrzeitstiftung. Sie wird in der Regel für 20 oder 25 Jahre bei Erdbestattung und 10 oder 15 Jahre bei Urnenbestattung errichtet. Damit werden die Gedächtnisse für den jeweiligen Zeitraum finanziell geregelt.

Der Seelsorger steht Ihnen gerne auch später für ein Seelsorgegespräch zur Verfügung. Vor dem Dreissigsten kommt in der Regel ein Seelsorger vorbei.

Der Dank für die Beileidsbezeugungen mit Danksagungskarten und persönlichen Briefen kann eine gute Hilfe beim Trauern in der Zeit nach der Bestattung sein.

Der Lebenslauf der verstorbenen Person wird um den Dreissigsten im Pfarreiblatt veröffentlicht. Für die Veröffentlichung in den Zeitungen sorgen die Angehörigen.

Spätestens nach einem Jahr sollte das Kreuz mit einem Grabstein ersetzt werden (z.B. vor Allerheiligen oder vor Ostern). Grabsteingeschäfte, welche dem Schweizerischen Verband angeschlossen sind, haben sich verpflichtet, erst einen Monat nach dem Todesfall die Unterlagen zu schicken. Weitere Informationen dazu finden Sie im Friedhof- und Bestattungs-Reglement der Gemeinde Egolzwil.


Der Tod ist etwas seltsames

Die Zeit unmittelbar nach dem Tod ist von einer merkwürdigen Spannung begleitet: Einerseits müssen Sie sehr viele Dinge tun, andererseits empfinden Sie nun auch sehr stark die Leere und den Schmerz. Lassen Sie sich bei der Erledigung der vielen Aufgaben von Verwandten und Freunden unterstützen.

Geben Sie sich aber auch Zeit zum Nachdenken, zur Erinnerung an den Verstorbenen, zum Traurigsein. Dies ermöglicht Ihnen erste wichtige innere Schritte auf dem Weg des Abschiednehmens. Der Abschied und die neue Hinwendung zum Leben brauchen ihre Zeit. Finden Sie dazu die Formen, die Ihnen hilfreich sind.

Denken Sie daran: Ein Todesfall ist eine Wendezeit. Sie bekommen damit oft die Chance, mit Angehörigen eine neue Beziehung zu suchen, zu denen Sie den Kontakt verloren haben. Oft sind Menschen beim Erleben eines Todes auch bereit, Schritte zur Versöhnung zu tun, wo Verhältnisse unter Verwandten zerbrochen sind.

Weitere Informationen finden sie bei dieser Homepage


Und wenn jemand aus der Kirche ausgetreten ist?

Der Kirchenaustritt beinhaltet auch den Verzicht auf eine kirchliche Bestattung. Grundsätzlich gilt es den Wunsch des / der Verstorbenen zu respektieren. Der Friedhofverwalter hilft Ihnen weiter.
Wenn aber die hinterbliebenen Angehörigen des / der Verstorbenen Mitglieder der Kirche sind und eine Bestattung durch die Kirche wünschen, muss nach einer angemessenen Lösung gesucht werden. Suchen Sie dazu das Gespräch mit dem Pfarreileiter!


Friedhof- und Bestattungs-Reglement / Gebührenreglement

Weitere Informationen besonders zu Bestattungsmöglichkeit, Grabdenkmäler und Gebühren finden Sie in diesen beiden Reglementen, welche auf den Gemeindekanzleien zu beziehen sind.


Ein Gebet

Gott,
Wort kann ich keine mehr machen
beim Besuch eines sterbenden Menschen.
Ich versuche da zu sein,
die Hände zu halten,
um dadurch mit dem grossen Lebensstrom
in Verbindung zu bleiben

(aus: Pierre Stutz, Gottesdienst feiern mit Trauernden, rex verlag luzern stuttgart)

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